Abschaffung der Roaming-Gebühren

Die Europäische Kommission, der Ministerrat der EU und das Europäische Parlament haben im November 2015 die weitgehende Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland für Anrufe, SMS und Internetzugang zum 15. Juni 2017 beschlossen.

Ab diesem Datum kostet die Handynutzung im EU-Ausland nicht mehr, als im Inland dafür Gebühren anfallen würden. Doch vor der Nutzung ist es empfehlenswert, sich beim Provider zu erkundigen. So ist z. B. bei einigen Tarifen das Roaming grundsätzlich ausgeschlossen.

Ferner ist zu beachten, dass sich das Mobiltelefon in Grenzregionen, z. B. in der Nähe der Schweiz, automatisch in ein Nicht-EU-Netz einwählen kann. Hier sollte man die automatische Netzwahl im Gerät deaktivieren.