Freiheit für WLANs

Vor zwei Wochen hat das Bundeskabinett das Ende der Störerhaftung beschlossen. Was kompliziert klingt, hat ganz einfache Konsequenzen: Zukünftig haften Betreiber öffentlicher Funknetzwerke nicht mehr für Straftaten, z. B. Urheberrechtsverletzungen, die in diesen Netzwerken begangen werden. Das war bislang nicht der Fall, weshalb viele Cafés und Hotels lieber auf ein Netzwerk für Gäste verzichtet haben.

„Damit schaffen wir einen wichtigen Schritt für mehr Innovation bei der digitalen Infrastruktur in Deutschland“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries.

Demnächst ist es also möglich, freie WLANs anzubieten, ohne Verschlüsselung, ohne Passwortbeschränkungen und ohne Überprüfung der Identität der Nutzer. Die Sicherheit des Netzwerks sollte der Betreiber allerdings gewährleisten, so sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, private und öffentliche Netze zu trennen.